Seriöse Anbieter erkennen
Zuletzt geprüft: Wie wir prüfen
Die Verbraucherzentralen verzeichnen bei Entrümpelung und Umzug steigende Beschwerdezahlen. Die dokumentierten Muster wiederholen sich — und lassen sich vor der Unterschrift erkennen.
Die häufigsten Muster
- Vertragsabschluss an der Haustür oder am Telefon. Seriöse Betriebe rechnen ein Objekt vor Ort durch, bevor sie ein Angebot machen.
- Zeitdruck. „Nur heute", „letzter Fördertopf", „der Preis gilt bis Freitag" — Druck ersetzt Argumente.
- Verweigertes Widerrufsrecht. Bei Haustür-, Telefon- und Onlineverträgen bestehen 14 Tage Widerrufsrecht. Gegenteilige Behauptungen sind falsch.
- Auffällig günstiger Preis. Meist fehlen Positionen, die später nachberechnet werden.
- Nur Mobilnummer, kein vollständiges Impressum. Prüfen Sie den Handelsregistereintrag.
Checkliste vor der Unterschrift
- Schriftliches Angebot erst nach einer Besichtigung vor Ort
- Mindestens drei Angebote, Einzelpositionen vergleichen Der auffällig günstigste ist meist der unvollständigste.
- Widerrufsbelehrung schriftlich
- Vollständiges Impressum und Handelsregistereintrag geprüft
- Keine vollständige Vorkasse
- Anmeldung beim Netzbetreiber im Leistungsumfang enthalten
- Festpreis statt Schätzung — und erst nach einer Besichtigung vor Ort
- Wertanrechnung schriftlich beziffert, nicht mündlich versprochen
Wenn es schon zu spät ist
Die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes berät bei überhöhten Rechnungen und mangelhafter Ausführung. Bei Verträgen aus Haustürgeschäften ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen der schnellste Weg — schriftlich und nachweisbar.
Häufige Fragen
Darf ich einen an der Haustür geschlossenen Vertrag widerrufen?
Ja. Bei Verträgen, die an der Haustür, am Telefon oder online geschlossen werden, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Unseriöse Anbieter behaupten gelegentlich, es bestehe nicht — das ist falsch. Lassen Sie sich die Widerrufsbelehrung schriftlich geben und widerrufen Sie im Zweifel schriftlich und nachweisbar.
Ist Vorkasse üblich?
Eine vollständige Vorkasse ist nicht üblich und ein deutliches Warnzeichen. Übliche Praxis sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder Zahlung nach Fertigstellung und Abnahme. Wer das gesamte Geld vorab verlangt, verlagert das Insolvenzrisiko vollständig auf Sie.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Mindestens drei, und vergleichen Sie die Einzelpositionen statt nur der Endsumme. Auffällig sind vor allem Angebote, die deutlich unter den anderen liegen: Häufig fehlen dort Positionen, die später nachberechnet werden, etwa die Anmeldung beim Netzbetreiber, das Gerüst oder der hydraulische Abgleich.