Umzug in München

Zuletzt geprüft: Wie wir prüfen

Die Halteverbotszone ist der eine Termin, den man nicht nachholen kann. Sie braucht mindestens 14 Tage Vorlauf — und wird typischerweise erst bedacht, wenn das Umzugsunternehmen schon gebucht ist.

Halteverbot in München

Vorlaufzeit Halteverbot
mindestens 14 Tage

Empfohlen werden drei bis vier Wochen. Wer später beantragt, hat keinen gesicherten Platz vor der Tür.

Stand: 9. September 2026

Zuständig
Kreisverwaltungsreferat

Hauptabteilung II / Straßenverkehr. Antrag für die alte und die neue Adresse getrennt.

Stand: 9. September 2026

Höchstdauer online
3 Kalendertage

Längere Halteverbote sind per Post, Fax oder E-Mail zu beantragen.

Stand: 9. September 2026

Genehmigungsgebühr
26–116 €

Für bis zu drei Tage, je nach Umfang. Dazu kommt die Miete der Schilder.

Stand: 9. September 2026

Gesamtkosten beider Adressen
rund 250–500 €

Für einen vollständigen Münchner Umzug mit Halteverbot an Auszugs- und Einzugsadresse, inklusive Schildermiete.

Stand: 9. September 2026

Die Reihenfolge

Der längste Vorlauf bestimmt, wann Sie anfangen müssen — und das ist selten das Umzugsunternehmen.

Rückwärts vom Umzugstag geplant

  1. Entsorgung anmelden, was nicht mitkommt

    Abholung 1–2 Wochen

    Der AWM holt gegen Gebühr ab; kostenlos sind 2 m³ je Person und Tag am Wertstoffhof.

  2. Halteverbot beim KVR beantragen

    Mindestens 14 Tage, besser 3–4 Wochen

    Für beide Adressen getrennt. Online sind höchstens drei Kalendertage möglich, längere Zeiträume schriftlich.

  3. Aufstelldatum der Schilder bestätigen lassen

    Frist nicht veröffentlicht

    Die Stadt nennt keine feste Frist. Lassen Sie sich vom Dienstleister das Aufstelldatum nennen, nicht nur das Genehmigungsdatum.

  4. Umzugstag

Angaben mit Stand vom 9. September 2026. Gebühren und Fristen richten sich nach der Gebührenordnung des Kreisverwaltungsreferats und können sich ändern. Eine Genehmigung entsteht nicht automatisch; sie muss beantragt und erteilt werden.

Der Antrag, und warum er zuerst kommt

Zuständig ist das Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung II / Straßenverkehr. Die Mindestvorlaufzeit beträgt 14 Tage; realistisch sollten Sie drei bis vier Wochen einplanen. Über den Online-Weg lässt sich das Halteverbot für höchstens drei Kalendertage einrichten — längere Zeiträume müssen per Post, Fax oder E-Mail beantragt werden.

Wichtig: Beantragen Sie das Halteverbot für beide Adressen. Ein gesicherter Stellplatz nur vor der alten Wohnung halbiert den Nutzen.

Daraus folgt die Reihenfolge, die in der Praxis oft umgedreht wird: erst den Termin beim KVR sichern, dann das Umzugsunternehmen auf dieses Datum buchen. Wer zuerst bucht und dann feststellt, dass die Frist nicht mehr reicht, zahlt entweder eine Umbuchung oder die Tragestrecke.

Was es kostet

Die Genehmigung für bis zu drei Tage liegt je nach Umfang zwischen 26 und 116 €. Dazu kommt die Miete der Schilder. Für einen vollständigen Münchner Umzug mit Halteverbot an Auszugs- und Einzugsadresse sind insgesamt rund 250 bis 500 € üblich.

Viele Umzugsunternehmen übernehmen Antrag und Aufstellung gegen Aufpreis. Das ist bequem und meist sinnvoll — klären Sie nur, ob der Posten im Angebot enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird. Es ist einer der häufigsten Nachträge auf der Schlussrechnung.

Entsorgen, bevor Sie transportieren

Jeder Kubikmeter, der mitfährt, kostet Transportvolumen — und ein Teil davon wird in der neuen Wohnung ohnehin aussortiert. Die Münchner Wertstoffhöfe nehmen 2 m³ pro Person und Tag kostenlos an, gegen Nachweis des Münchner Wohnsitzes.

Das ist der günstigste Weg, aber er braucht Vorlauf: Zwei Kubikmeter entsprechen etwa einer Kombiladung, und mehr als die Tagesmenge wird nicht angenommen — auch nicht teilweise. Wer erst in der Umzugswoche daran denkt, landet bei der kostenpflichtigen Abholung des AWM.

Was am Auszugsort bleibt und nicht mitkommt, ist eine Wohnungsauflösung — nicht Teil des Umzugs. Was die Entsorgung in München kostet, steht auf der eigenen Seite dazu.

Bevor Sie ein Angebot unterschreiben

Warnung: Ein Preis ohne Besichtigung — vor Ort oder per Video — ist eine Schätzung. Entfernung, Volumen, Stockwerk und Zugang bestimmen die Kosten, und alle vier lassen sich am Telefon nicht feststellen.
  • Halteverbot für beide Adressen beantragt Mindestens 14 Tage vorher, besser drei bis vier Wochen.
  • Geklärt, ob Antrag und Schilder im Angebot enthalten sind
  • Bei mehr als drei Tagen: schriftlicher Antrag statt Online-Formular
  • Besichtigung vor Ort oder per Video vor dem Festpreis
  • Volumen, Stockwerk und Tragestrecke im Angebot benannt
  • Aussortiertes vorab zum Wertstoffhof gebracht 2 m³ je Person und Tag, kostenlos.
  • Umzug und Räumung einzeln ausgewiesen, falls beides beauftragt wird
  • Mindestens drei Angebote eingeholt und Positionen einzeln verglichen

Häufige Fragen

Brauche ich in München ein Halteverbot für den Umzug?

Rechtlich verpflichtet ist niemand dazu — praktisch schon. Ohne ausgewiesene Halteverbotszone haben Sie keinen Anspruch auf einen Stellplatz vor dem Haus, und in Münchner Innenstadtlagen ist die Wahrscheinlichkeit gering, spontan einen zu finden. Die Folge ist eine lange Tragestrecke, die Umzugsunternehmen zu Recht in Rechnung stellen. Die Zone ist damit meist billiger als ihr Fehlen.

Wie lange vorher muss ich das Halteverbot beantragen?

Mindestens 14 Tage vorher, empfohlen werden drei bis vier Wochen. Zuständig ist das Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung II / Straßenverkehr. Über den Online-Weg lässt sich das Halteverbot für maximal drei Kalendertage einrichten; längere Zeiträume müssen per Post, Fax oder E-Mail beantragt werden. Planen Sie den Antrag also vor der Beauftragung des Umzugsunternehmens, nicht danach.

Was kostet das Halteverbot?

Die Genehmigung für bis zu drei Tage kostet je nach Umfang zwischen 26 und 116 Euro, dazu kommt die Miete der Schilder. Für einen vollständigen Münchner Umzug mit Halteverbot an beiden Adressen sind rund 250 bis 500 Euro üblich. Viele Umzugsunternehmen übernehmen Antrag und Aufstellung gegen Aufpreis — lassen Sie sich sagen, ob dieser Posten im Angebot enthalten ist oder zusätzlich anfällt.

Sollte ich Umzug und Entrümpelung zusammen beauftragen?

Oft ja. Was mitkommt, wird transportiert; was bleibt, muss entsorgt werden — und beides braucht dieselbe Zufahrt, dieselbe Tragestrecke und dieselbe Halteverbotszone. Zwei getrennte Aufträge bezahlen diese Rüstzeit zweimal. Wichtig ist nur, dass beide Leistungen im Angebot einzeln ausgewiesen sind, damit Sie sie auch einzeln vergleichen können.

Was sollte ich vor dem Umzug entsorgen?

Alles, was Sie in der neuen Wohnung nicht aufstellen würden. Jeder Kubikmeter, der mitfährt, kostet Transportvolumen und wird später doch entsorgt. Die Münchner Wertstoffhöfe nehmen 2 Kubikmeter pro Person und Tag kostenlos an — das ist der günstigste Weg, aber er braucht Vorlauf und ein Fahrzeug.

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